In früheren Zeiten war es üblich, Verstorbene nach ihrem Tod für wenige Tage zu Hause aufzubahren. Auch heute besteht die Möglichkeit, dass der Verstorbene zunächst zu Hause verbleiben kann (in Berlin bis zu 36 Stunden nach dem Tod, im Brandenburg bis zu 24 Stunden).
Ich möchte Ihnen diesen Schritt sehr empfehlen.
Den verstorbenen Menschen für eine Weile bei sich zu haben, gibt Ihnen Zeit. Zeit für das Annehmen dessen, was geschehen ist. Zeit für einen ruhigen ersten Abschied. Zeit, in der friedliche Bilder in Ihrem Herzen entstehen können.
Gemeinsam können wir den Verstorbenen behutsam waschen, ihm seine Lieblingskleidung anziehen und ihm damit einen letzten liebevollen Dienst erweisen.
Nahestehende Menschen können den Verstorbenen während dieser Zeit sehen und sich von ihm verabschieden. Beim Berühren und Empfinden des nun abgekühlten Leibes können Sie im Wortsinne „begreifen“, dass der geliebte Mensch gestorben ist. Manche Menschen berichten, dass Sie die unmittelbare Nähe des Verstorbenen spüren konnten.
Dieser Schritt eignet sich auch für jüngere Kinder. Sie nehmen die körperlichen Zeichen des Todes ganz unbefangen als neue Realität wahr: „Mama, der Opa atmet nicht mehr und ist ganz kalt.“ Nach einer Zeit des Wahrnehmens finden sie meist in ein Spiel, gerne gleich neben dem Bett, in dem der Verstorbene liegt.
Zum Abschluss der Aufbahrung kann eine Aussegnung stattfinden, wenn Sie den Abschiedsweg nach einem religiösen Ritus gehen.
Wenn wir am Ende der Aufbahrungszeit den Verstorbenen gemeinsam in den Sarg gebettet haben, können Sie den Sarg selbst schließen und je nach den örtlichen Gegebenheiten auch zum Überführungsfahrzeug begleiten. In jedem Fall können Sie in Ruhe bei der Abfahrt dabei sein.
Auch wenn ein Mensch im Krankenhaus oder im Pflegeheim verstirbt, kann er für eine Aufbahrung von dort in eine Wohnung oder in einen Aufbahrungsraum gebracht werden. Dafür ist es hilfreich, wenn Sie bitte möglichst schon vor dem Eintreten des Todes mit mir Kontakt aufnehmen. Wichtig ist auch, dass das Stationspersonal im Krankenhaus von dem Wunsch einer Aufbahrung weiß.