Cornelia Huhnt
Alternative Bestatterin in Berlin
Symbolbild für Abschied nehmen
Foto: C. Huhnt

Dokumentenservice
Entlastung bei Anträgen und Abmeldungen

Als wäre die emotionale Herausforderung durch den Tod eines nahestehenden Menschen nicht schon genug, gibt es noch verschiedene Anträge zu stellen und Abmeldungen zu erledigen. Ich entlaste Sie dabei mit meinem Dokumentenservice.

Wenn Sie Verträge, Abos, oder Konten eines Verstorbenen kündigen, Versicherungsleistungen im Todesfall auszahlen lassen oder einen Erbschein beantragen wollen, benötigen Sie Sterbeurkunden. Diese stellt das Standesamt mit der Beurkundung eines Sterbefalls aus. Meist vergehen bis zur Übersendung der Urkunden etwa 2-3 Wochen. Es kann jedoch auch deutlich länger dauern.

Folgende Anträge und Abmeldungen übernehme ich für Sie:

  • Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt und Beantragung der Sterbeurkunden
    Sollten Original-Urkunden fehlen, beschaffe ich diese gern für Sie. Bei fremdsprachlichen Urkunden beauftrage ich die Übersetzung.
    Die zusätzlichen Kosten für die Urkundenbestellung oder eine Übersetzung gebe ich an Sie weiter.
  • Abmeldung bei der Rentenversicherung und der Krankenkasse
  • Beantragung des „Sterbequartals“
    Die Rente des Verstorbenen wird Ihnen für drei Monate in voller Höhe weitergezahlt.
  • Beantragung der Hinterbliebenenrente
    Das ist die Witwen-/Witwerrente, die Sie im Anschluss an das „Sterbequartal“ beziehen. Die Zusammenarbeit mit einem Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung macht die Antragstellung übersichtlich und unkompliziert.

Auf Wunsch übernehme ich gern weitere Abmeldungen für Sie.

Für die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt sind folgende Urkunden und Dokumente erforderlich (jeweils im Original oder als beglaubigte Abschrift):

  • bei allen Verstorbenen: die Geburtsurkunde

zusätzlich:

  • bei Verheirateten: die Eheurkunde der letzten Ehe
  • bei Geschiedenen: die Eheurkunde der letzten Ehe und das Scheidungsurteil mit dem Vermerk der Rechtskraft
  • bei Verwitweten: die Eheurkunde der letzten Ehe und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • wenn ein Elternteil ein minderjähriges Kind hinterlässt: die Geburtsurkunde des Kindes

Alle eingereichten Original-Dokumente erhalten Sie gemeinsam mit den Sterbeurkunden zurück.